Allgemeine Geschäftsbedingungen
GÄSTEFÜHRUNG
- Die Führungen dauern 1,5 – 2 Stunden und können auf Wunsch individuell verlängert werden.
- Das Honorar richtet sich nach den offiziellen Tarifen für Gästeführer/innen von München Tourismus
und beträgt für 2 Stunden € 135,00 (Deutsch) und € 140,00 (Englisch). - Das Honorar für 3 Stunden beträgt € 155,00 (Deutsch) und € 165,00 (Fremdsprache).
- Das Honorar für 4 Stunden beträgt € 175,00 (Deutsch) und € 190,00 (Fremdsprache).
- Weitere Honorare können gerne angefragt werden.
- Honorarforderungen im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit einer
Gästeführerin unterliegen nach §19 Umsatzsteuergesetz nicht der Mehrwertsteuerpflicht. - (a) Das Honorar für individuell ausgearbeitete Touren beträgt ab € 150,00.
(b) Bei Buchung werden 30% auf das Honorar des Guides angerechnet. - Das Gesamthonorar ist nach Rechnungsstellung umgehend fällig.
- Wir behalten uns vor, eine Anzahlung zu vereinbaren.
- Sollten Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten werden, behält sich der Guide das Recht vor, ersatzlos vom Auftrag zurückzutreten.
- Für Touren, die außerhalb Münchens beginnen, werden die Anfahrtszeit sowie Fahrtkosten extra abgerechnet.
- Die Gruppengröße ist bei Stadtrundgängen auf 25 Teilnehmer und bei Museumsbesuchen auf 15 Teilnehmer begrenzt.
- Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber vor Ort und direkt bezahlt.
- Bei Auftragsstornierungen zwischen 10 und 5 Werktagen vor Termin wird ein Ausfallhonorar von 50% berechnet.
- Bei Auftragsstornierungen von weniger als 5 Werktagen vor Termin wird ein Ausfallhonorar von 100% berechnet.
- Verspätungen der Gruppe gehen zu Lasten der Gruppe.
- Bei Verspätungen wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollte die Gruppe nach dieser Zeit nicht erscheinen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
- Die Führungen finden bei jedem Wetter statt.
- Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nicht gestattet.
- Kundendaten werden von Munich For You ausschließlich für die eigene Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Der Gästeführer sorgt für einen reibungslosen Ablauf während der Führung.
- Der Gästeführer ist nicht haftbar zu machen bei:
a. Einwirkung höherer Gewalt
b. für Leistungen Dritter (Busunternehmen, Restaurants, etc.)
c. akuter Erkrankung des Gästeführers - Über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. besteht im Rahmen der Mitgliedschaft der Gästeführerinnen im MGV eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: www.bvgd.org - Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
- Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.
Stand Januar 2020