Allgemeine Geschäftsbedingungen

GÄSTEFÜHRUNG

  1. Die Führungen dauern 1,5 – 2 Stunden und können auf Wunsch individuell verlängert werden.
  2. Das Honorar richtet sich nach den offiziellen Tarifen für Gästeführer/innen von München Tourismus
    und beträgt für 2 Stunden € 135,00 (Deutsch) und € 140,00 (Englisch).
  3. Das Honorar für 3 Stunden beträgt € 155,00 (Deutsch) und € 165,00 (Fremdsprache).
  4. Das Honorar für 4 Stunden beträgt € 175,00 (Deutsch) und € 190,00 (Fremdsprache).
  5. Weitere Honorare können gerne angefragt werden.
  6. Honorarforderungen im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit einer
    Gästeführerin unterliegen nach §19 Umsatzsteuergesetz nicht der Mehrwertsteuerpflicht.
  7. (a) Das Honorar für individuell ausgearbeitete Touren beträgt ab € 150,00.
    (b) Bei Buchung werden 30% auf das Honorar des Guides angerechnet.
  8. Das Gesamthonorar ist nach Rechnungsstellung umgehend fällig.
  9. Wir behalten uns vor, eine Anzahlung zu vereinbaren.
  10. Sollten Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten werden, behält sich der Guide das Recht vor, ersatzlos vom Auftrag zurückzutreten.
  11. Für Touren, die außerhalb Münchens beginnen, werden die Anfahrtszeit sowie Fahrtkosten extra abgerechnet.
  12. Die Gruppengröße ist bei Stadtrundgängen auf 25 Teilnehmer und bei Museumsbesuchen auf 15 Teilnehmer begrenzt.
  13. Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber vor Ort und direkt bezahlt.
  14. Bei Auftragsstornierungen zwischen 10 und 5 Werktagen vor Termin wird ein Ausfallhonorar von 50% berechnet.
  15. Bei Auftragsstornierungen von weniger als 5 Werktagen vor Termin wird ein Ausfallhonorar von 100% berechnet.
  16. Verspätungen der Gruppe gehen zu Lasten der Gruppe.
  17. Bei Verspätungen wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollte die Gruppe nach dieser Zeit nicht erscheinen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
  18. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt.
  19. Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nicht gestattet.
  20. Kundendaten werden von Munich For You ausschließlich für die eigene Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  21. Der Gästeführer sorgt für einen reibungslosen Ablauf während der Führung.
  22. Der Gästeführer ist nicht haftbar zu machen bei:
    a. Einwirkung höherer Gewalt
    b. für Leistungen Dritter (Busunternehmen, Restaurants, etc.)
    c. akuter Erkrankung des Gästeführers
  23. Über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. besteht im Rahmen der Mitgliedschaft der Gästeführerinnen im MGV eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung.
    Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: www.bvgd.org
  24. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  25. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.

Stand Januar 2020